AGB

Die AGB des Rittergut-Service Schenkenberg

 

  1. Anwendungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle nachstehenden Miet-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und auch für zukünftige Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Ritterguts-Service Schenkenberg. (Auftragnehmer genannt). Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, insbesondere über einen Eigentumsvorbehalt, wird widersprochen. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

  2. Vertragsabschluss / Schriftform
    Telefonisch erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt. Beschaffenheitsvereinbarungen bezüglich des Liefergegenstandes sind nur schriftlich wirksam. Unsere Angebote sind freibleibend. Sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen, die nicht aus unserem Angebot ersichtlich sind, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei auf das Schriftformerfordernis auch nicht mündlich verzichtet werden kann. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.

  3. Angebote / Preise
    Es gelten jeweils die Preise unseres individuellen Vertragsangebots.

  4. Zahlung
    Nach Rechnungslegung sind die Rechnungen sofort und ohne jeglichen Abzug fällig. Die Forderungen werden auf unser Geschäftskonto überwiesen. In persönlicher Absprache kann auch eine Barzahlung erfolgen.

  5. Lieferung
    Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sein denn, wir werden an der Erfüllung unserer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall, und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, werden wir von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit wir insofern die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten haben, besteht kein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Auftraggeber bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Fehlen uns solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten den Lieferort betreffend, behalten wir uns die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu unseren Lasten. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Spätestens mit Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Auftraggeber über.

  6. Ausstattungsgegenstände
    Ausstattungsgegenstände, die auf Anfrage geliefert oder bereitgestellt werden sind unser Eigentum und entsprechend pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber trägt von der Übernahme bzw. Anlieferung bis zur Rücknahme die Verantwortung für Ausstattungsgegenstände und Sonstiges. Für Fehlmengen, Bruch oder Beschädigungen während der Mietzeit berechnen wir den Wiederbeschaffungswert. Gleiches gilt bei und für die Anmietung und Bereitstellung von Räumlichkeiten.

  7. Rücktritt / Kündigung / Stornierung
    Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im beiderseitigen Einvernehmen beider Vertragspartner möglich. Änderungen von Vertragsbuchungen (einschl. Eventbuchungen) Eventsbuchungen mit verbindlichen Personenzahlen und Verpflegungsvereinbarungen sind bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber unter und mit folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht zu:

    1. Eventveranstaltungen im Ritterguts-Service Schenkenberg
      1. Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn - freies Rücktrittsrecht, außer Raummiete
      2. ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber 50% des Angebotsbetrags
      3. vom 8. Tag bis zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber 80% des Angebotsbetrags, danach führt ein Rücktritt zu einer Schuld in Höhe von 100% des Angebotsbetrags.

    2. Catering
      1. Bis zum 15. Tag vor Catering - freies Rücktrittsrecht
      2. Bis zum 7. Tag vor Catering - 20% des Angebotsvertrages 
        1. Dabei wird ausschließlich nur der Lebensmittelwert berechnet. Bei vertraglich gebundenen Drittpartnern sind dessen Rücktrittsrechte Berechnungsgrundlage und zu 100% zu tragen, wenn die Beauftragung eines Drittpartners im Angebotsvertrag gezeichnet ist.
      3. Bis spätestens 1 Tag vor Vertragsbeginn werden 80% des Lebensmittelwertes und II. 2.a zur Zahlungsschuld erklärt.
      4. Bei Rücktritt am Vertragstag wird die Schuld zu 100% lt. Angebotsvertrag fällig. Um diese Vertragsschuld zu mindern wird der Auftragnehmer bemüht sein, vorbereitete Waren anderweitig zu vermarkten und um den dabei erzielten Reinerlös zu mindern. Diese Vermarktung erfolgt rein aus Kulanzgründen und wird nicht zur Pflicht erhoben. Als Angebotsbetrag gilt der Betrag, der in der verbindlichen Auftragserteilung vereinbart wurde. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt.

  8. Änderung im Umfang der Lieferung
    Treten Änderungen im Umfang der vereinbarten Lieferung und Leistung nach Auftragserteilung ein, so sind diese nur bei rechtzeitiger gesonderter Vereinbarung mit uns zu berücksichtigen. Findet die Lieferung und Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers in einem geringeren Umfang statt, als in der verbindlichen Auftragserteilung vereinbart, wird der volle Berechnungssatz zugrunde gelegt, wenn wir hiervon nicht bis spätestens am 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn schriftlich in Kenntnis gesetzt wurden. Für Reduzierungen, die den vereinbarten Leistungsumfang um 50% unterschreiten, gelten jedoch ausschließlich die Bestimmungen in Ziff. 7. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch Änderungswünsche des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerung, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

  9. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  10. Datenschutz
    Alle personenbezogenen Kundendaten werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung genutzt und vertraulich behandelt.

  11. Mitbringen von Speisen und Getränken
    Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Absprache und Genehmigung.

  12. Mitbringen von Tieren
    Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

  13. Einsatz Feuerwerkskörper
    Der Einsatz von Feuerwerkskörpern wird erst nach Übergabe der notwendigen behördlichen Genehmigung gestattet. Der Kunde trägt für alle möglicherweise auftretenden Schaden im Vor- oder Nachnutzungsbereich eine 100% Haftung. Der Einsatzort ist durch den Kunden zu reinigen. Andere Festlegungen bedürfen der Schrift- und somit einer Vertragsform.

  14. Nutzung der Parkplätze
    Die Nutzung der Parkplätze auf dem Gebiet der Business-Center Schenkenberg ist auf eigene Gefahr möglich. Die Nutzung des Carport ist untersagt.

  15. Haftung
    Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur:

    1. bei Vorsatz,
    2. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers- der Organe oder leitender Angestellter,
    3. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
    4. bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
    5. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird

    Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die wir im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet haben, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung unserer Ansprüche gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen. Ebenso wenig haften wir für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Auftraggebers selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

  16. Verjährung
    Alle Ansprüche des Auftraggebers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren, wenn er Unternehmer ist, in 12 Monaten, ansonsten verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

  17. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
    Erfüllungsort ist Delitzsch. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Delitzsch. Es gilt deutsches Recht.

 

(im Original gezeichnet)
Severin Louys
Geschäftsführer

Adresse

Rittergut-Service Schenkenberg
Lindenallee 3
04509 Delitzsch

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